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Petition erfolgreich beendet

Klares Votum: Edeltraud Glänzer und Michael Vassiliadis präsentieren mehr als 30.000 Unterschriften zur Aktion „Schluss mit der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten!“ Foto: IG BCE

DAS WOLLEN WIR ÄNDERN:

Seit 2004 müssen Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten volle Krankenkassenbeiträge entrichten und das, obwohl sie bereits während des Ansparens belastet wurden. Das ist ungerecht. Damit muss Schluss sein.

Rentengerecht: Schluss mit der Doppelverbeitragung!

Unterstütze die Petition der IGBCE!

Wir fordern die Bundesregierung auf, den §248 Abs. 1 S. 1SGB V wie folgt zu ändern:

Bei Versicherungspflichtigen gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Veränderungen des Zusatzbeitragssatzes gelten für Versorgungsbezüge nach § 229 in den Fällen des § 256 Absatz 1 Satz 1 jeweils vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an.“

HINTERGRUND

Die meisten Menschen in Deutschland stützen sich im Alter finanziell auf drei Säulen:

  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • die betriebliche Altersvorsorge und
  • die private Altersvorsorge.

Dafür legen sie, mitunter auch der Arbeitgeber, Monat für Monat Beiträge beiseite, um später eine auskömmliche Rente zu beziehen. Sie rechnen damit und wappnen sich so gegen Altersarmut.

Die betriebliche Altersvorsorge hat eine lange Tradition in unserem Land. Ihre Wurzeln reichen bis ins 18. Jahrhundert. Derzeit haben knapp 57% der Beschäftigten eine Anwartschaft darauf. Der Staat fördert bestimmte Modelle indem er Steuervorteile gewährt.

Umso unverständlicher ist, dass diese zentrale Altersstütze seit 2004 massiv angegriffen wird:
Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das in diesem Jahr beschlossen wurde, müssen die Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten den vollen Krankenkassenbeitrag darauf entrichten und zwar allein. Das sind im Durchschnitt 15,6%. Jeder kann sich ausrechnen, dass dies die Erträge und die Auszahlungen massiv schmälert.

In der gesetzlichen Rentenversicherung hingegen wird auf die ausgezahlte Rente nur der halbe Beitragssatz plus der Zusatzbeitrag – das sind derzeit durchschnittlich 8,3% – fällig. Ab 1. Januar 2019 zahlen gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner auch nur noch den halben Zusatzbeitrag. So plant es zumindest die Bundesregierung. Die Belastung sinkt also auf durchschnittlich 7,8%.

Hier erkennt man schon die Ungleichbehandlung von Betriebs- und gesetzlicher Rente. Doppelt ungerecht wird es, wenn man bedenkt, dass auch auf die eingezahlten Vorsorgebeiträge bereits in der Ansparphase Krankenkassenbeiträge fällig werden. Die sogenannte Doppelverbeitragung bestraft diejenigen, die aktiv vorsorgen über Anspar- und Auszahlungsphase hinweg, ein Verlustgeschäft. Die zweite Rentensäule knickt weg, wie ein Strohhalm.

Das will die IG BCE ändern.

BEISPIELRECHNUNG

Claudia M. spart seit 1990 jeden Monat 100 Euro für ihre Altersvorsorge. Sie hat dazu über ihren Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen. Ihre Beiträge kommen aus ihrem monatlichen Nettoeinkommen. Das heißt, Claudia und ihr Arbeitgeber zahlen in der Ansparphase bereits 18,7% Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die künftige Altersvorsorge. Im Jahr kommen so auf 1.200 Euro Ansparung 224,40 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zusammen.

Im Jahr 2020 möchte Claudia in Rente gehen. Dann erhält sie eine monatliche Betriebsrente von 200 Euro. Sie muss dann von dieser Betriebsrente weiterhin 18,7% Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen und diese jetzt alleine tragen. Das sind nochmal 37,40 Euro jeden Monat und 448,80 Euro im Jahr.

LÖSUNGSVORSCHLÄGE

  • Die IG BCE will ein „Doppelverbeitragungsverbot“, wie es das Steuerrecht als „Doppelbesteuerungsverbot“ seit langem kennt.
  • Die IG BCE will, dass die ausgezahlte Betriebsrente – wie vor 2004 – nur noch hälftig verbeitragt wird.